Haftpflichtversicherung
Von vielen wird der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung gerne aus Kostengründen oftmals als nicht wichtig erachtet. Doch die Privathaftpflicht ist die wichtigste Versicherung in jedem Haushalt und sollte auf keinen Fall fehlen. Dabei ist es unwichtig, ob Sie Single sind, Familie haben oder bereits im Seniorenalter sind. Sie sollten sich immer bewußt machen, das bei einem durch Sie verschuldeten Schaden Sie mit Ihrem gesamten Vermögen haften. Und wenn der Schaden hoch ist, dann auch im Notfall ein ganzes Leben lang.
Testen Sie unseren kostenlosen Versicherungsvergleich im Internet.
Je nach Lebenssituation haben Sie die Möglichkeit, zwischen verschiedene Angeboten zu wählen. Fast alle Versicherer bieten Haftpflichtversicherungen ganz nach den persönlichen Verhältnissen und Bedingungen des Versicherungsnehmers an. Sie erhalten Privathaftpflichtversicherungen für Singles, Auszubildende, Familien oder auch speziell abgestimmte Pakete für Senioren. Dabei sollten Sie allerdings auf einige wichtige Versicherungseinschlüsse achten. Zum einem wäre dies die Ausfalldeckung. Mit dem Einschluss der Ausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung sind Sie auch selbst als Geschädigter geschützt, wenn der Schädiger Ihnen den Schaden nicht ersetzen kann. Ein Beispiel: Sie werden von einem Radfahrer angefahren und stürzen unglücklich: schwerer Beinbruch. Sie müssen wochenlang im Beruf aussetzen und haben enorme Kosten. Der Radfahrer hat jedoch keine Privathaftpflicht und ist mittellos. Hier würde Ihnen Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung Ihren eigenen Schaden an Sie ersetzen.
Oder Sie müssen darauf achten, das eine Deckung für deliktunfähige Kinder mit enthalten ist. Der Gesetzgeber sieht nämlich vor, dass Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahrs (im Straßenverkehr auch teilweise bis zum 10. Jahr) nicht selbst haftbar gemacht werden können. Sollten die Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung begangen haben, hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dennoch bleibt meist eine sogenannte moralische Verpflichtung gegenüber den Geschädigten wie z. B. den Nachbarn oder Freunden.. Durch den Einschluss dieser Klausel kann die Deliktunfähigkeit bei Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr - je nach Versicherer auch bis zum 10. Lebensjahr ausgeschlossen werden. Es wird dann in der Privathaftpflicht nur noch geprüft, ob der Schaden im Rahmen der normalen Privathaftpflicht versichert ist. Jedoch ersetzen die Versicherer oft nur begrenzte Summen (meist zwischen 20.000 und 30.000 Euro).
Für alle Familien ein Muss in der Privathaftpflichtversicherung. Und ein weiterer wichtiger Faktor der berücksichtigt werden sollte, ist der Einschluss von Mietsachschäden in der Haftpflichtversicherung. Wenn Sie etwa eine Mietwohnung bewohnen und Sie beschädigen das Eigentum des Vermieters, haftet die Privathaftpflicht nur, wenn auch Mietsachschäden eingeschlossen sind. Generell sind Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen in der Privathaftpflicht ausgeschlossen. Der Schaden darf jedoch nicht allmählich entstanden sein, wie zum Beispiel tropfendes Wasser über einen Zeitraum von mehreren Wochen. All dies sollten Sie vor Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung genau prüfen und sich erst dann zum Abschluss entscheiden. Im Internet finden Sie viele nützliche Hinweise zu diesem Thema.
Hinweis: Nach Erhalt Ihrer Versicherungspolice haben Sie ein 14-tätiges Widerspruchsrecht, welches Sie in schriftlicher Form bei der abgeschlossen Versicherung einreichen können.