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Hausratversicherung





Sie haben mittlerweile einen hochwertigen Hausrat und Sie suchen die für sie ideale Hausratversicherung? Dazu ist es notwendig wichtige Versicherungsbegriffe zum Thema Hausrat zu verstehen. Denn nur wer weiß was alles versichert werden kann und muss, der kann seinen Hausrat allumfassend versichern. Komplexe Hausratbegriffe, wie Elementarschäden, Überspannungsschäden und Unterversicherung sollten im Vorfeld genau verstanden werden, damit Sie alles richtig versichern.



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Zum einen gibt es die Elementarschäden. Elementarschäden sind Schäden, die durch das Einwirken der Natur hervorgerufen werden. Einfach ausgedrückt ist ein Elementarschaden am Hausrat, ein Schaden der durch die Elemente hervorgerufen wird. Von Bedeutung sind in unseren Breiten wohl am ehesten, Sturm, Blitzschlag, Hagel, Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck. Oftmals sind auch Erdbeben und Vulkanausbrüche bedacht, die jedoch hier in Deutschland eher eine untergeordnete Rolle spielen dürften. Elementarschäden sind regelmäßig ausdrücklich in die Hausratversicherung einzuschließen, da eine Bedrohung durch Naturereignisse ein massiv gesteigertes Risiko für die Versicherungen bedeutet. Abschließend muss jedoch erwähnt werden, dass es Orte gibt an denen man sich nicht gegen einzelne Elementarschäden versichern kann. Ein gutes Beispiel sind hier Wohnungen, die in Überschwemmungsgebieten liegen (z.B. an Gebieten am Rhein, Main usw.). Solche können regelmäßig nicht einer Elementarschadenoption innerhalb einer Hausratsversicherung gegen Überschwemmung versichert werden.

Oftmals braucht man hier eine besondere Versicherung mit entsprechend hoher Prämie. Ein weiterer Schadensaspekt sind die Überspannungsschäden. Überspannungsschäden betreffen die elektrischen Geräte im Haushalt des Versicherten. Steigt beispielsweise durch Blitzschlag die Spannung in den elektrischen Leitungen kurzfristig an kann dies leicht den Fernseher oder andere teure Elektrogeräte zerstören. Da es sich auch hier regelmäßig um ein schwer kalkulierbares Risiko für den Versicherer bedeutet und der Nachweis im Schadensfall nicht ganz unproblematisch ist, sind diese Schäden ausdrücklich zu versichern. Selbst wenn viele aktuelle Hausratstarife Überspannungsschäden mit einschließen, so ist der Versicherungsschutz noch als prozentualer Anteil der Versicherungssumme zu definieren.

Ein weiterer Schadensfall kann durch Glasbruch auftreten. Glas stellt im Rahmen der Hausratversicherung einen Sonderfall dar, da hier oft Sonderregelungen der Versicherungen greifen. Entweder ist Glas standardmäßig nur gegen gewisse Gefahren versichert (bei Brand oder Explosion) oder gewisse Glasarten sind von der Versicherung ausgeschlossen. So wird oftmals, selbst bei ausdrücklichem Einschluss von Glasbruch in die Versicherung lediglich sogenanntes einfaches Glas versichert. Dies alles sollte man vor Abschluss einer Hausratversicherung genau überlegen, damit man später auch wirklich einen umfangreichen Schutz im Schadensfalle hat. Viele Seiten im Internet bieten heutzutage eine umfassende Information und meist oft auch gleich einen Tarifrechner, mit dem Sie selbst Ihr individuelles Versicherungspaket selbst berechnen können. Vorherige Information und Wissen sichert Ihnen später bares Geld.



Hinweis: Nach Erhalt Ihrer Versicherungspolice haben Sie ein 14-tätiges Widerspruchsrecht, welches Sie in schriftlicher Form bei der abgeschlossen Versicherung einreichen können.